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💬 Häufige Fragen zu Mutterschutz & Elternzeit-Recht
Wer hat Anspruch auf Mutterschutz und wie lange dauert er?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder in Ausbildung. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert er sich auf 12 Wochen nach der Entbindung.
Darf ich während der Arbeitszeit zu Vorsorgeuntersuchungen?
Ja, du hast als Schwangere ein gesetzliches Recht, für die erforderlichen Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen freigestellt zu werden. Der Lohn wird weitergezahlt, da die Freistellung nach dem Mutterschutzgesetz als Arbeitszeit gilt.
Wer bezahlt den Rückbildungskurs und wann sollte ich ihn machen?
Die Kosten für einen Rückbildungskurs werden in der Regel von deiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen, meist für 8 bis 10 Kurseinheiten. Der Kurs sollte in den ersten 6 bis 12 Wochen nach der Geburt beginnen, am besten nach dem ärztlichen OK bei der Nachsorgeuntersuchung.
Bin ich in der Elternzeit krankenversichert?
Deine gesetzliche Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit grundsätzlich bestehen, solange du vorher pflichtversichert warst. Der Beitrag richtet sich dann in der Regel nach dem Elterngeld als Einnahmequelle, sodass du dich in der Regel beitragsfrei mitversichern lassen kannst, wenn du kein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung hast.
Wie melde ich Elternzeit richtig an und wie lange kann ich nehmen?
Du musst Elternzeit bei deinem Arbeitgeber schriftlich anmelden, und zwar spätestens 7 Wochen vor Beginn bei einem Antrag auf die ersten beiden Lebensjahre des Kindes. Pro Elternteil stehen dir bis zu 36 Monate zu, davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Muss ich Elterngeld und Elternzeit getrennt beantragen?
Ja, Elternzeit und Elterngeld sind zwei separate Verfahren: Die Elternzeit meldest du deinem Arbeitgeber, das Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Du solltest beide Anträge rechtzeitig stellen, den Elterngeldantrag am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate deines Kindes, da die Zahlung erst ab Antragstellung beginnt.
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von Lisa Müller, Paul Engel, Hannah Becker. Alle Inhalte werden vor Veröffentlichung durch unsere unabhängige Redaktion mit 5 Spezialist:innen + Final-Auditor geprüft.
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