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💬 Häufige Fragen zu Geld & Familienförderung
Welche staatlichen Leistungen stehen Familien in Deutschland zur Verfügung?
Familien in Deutschland haben Anspruch auf mehrere finanzielle Leistungen, darunter Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zusätzlich gibt es Leistungen wie das Bildungs- und Teilhabepaket und den Kinderfreibetrag, die Familien je nach Einkommen und Situation unterstützen.
Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2025 und wer bekommt es?
Das Kindergeld beträgt 2025 einheitlich 255 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ausgezahlt wird es in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, bei Ausbildung oder Studium verlängert sich der Anspruch bis maximal zum 25. Lebensjahr.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?
Das Basiselterngeld ersetzt nach der Geburt bis zu 65 Prozent des wegfallenden Einkommens für maximal 14 Monate. ElterngeldPlus wird über einen doppelt so langen Zeitraum ausgezahlt, jedoch mit der Hälfte des monatlichen Satzes, und eignet sich besonders für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten.
Welche Fristen muss ich bei der Beantragung von Elterngeld beachten?
Der Antrag auf Elterngeld kann fruehestens einen Monat nach der Geburt gestellt werden und sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes eingereicht werden. Eine rueckwirkende Zahlung ist maximal für die ersten drei Lebensmonate möglich, daher ist eine frühzeitige Beantragung wichtig.
Was ist der Kinderzuschlag und wer kann ihn beantragen?
Der Kinderzuschlag ist eine monatliche Zahlung für Familien mit geringem Einkommen, die ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht genug für ihre Kinder haben. Er betraegt bis zu 292 Euro pro Kind und Monat und wird zusaetzlich zum Kindergeld gezahlt.
Welche Zuschüsse und Programme gibt es neben Elterngeld und Kindergeld?
Neben den klassischen Leistungen gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, das Kinder aus einkommensschwachen Familien bei Schulausfluegen, Mittagessen und Lernfoerderung unterstützt. Auch der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf werden bei der Steuererklaerung berücksichtigt.
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