Deutliches Ja zum St. Galler Kita-Gesetz: Was das für unsere Kinder bedeutet

Zuletzt redaktionell geprüft:

Das Wichtigste in Kürze

  • Das St. Galler Stimmvolk hat dem Kita-Gesetz am 14. Juni 2026 mit deutlichem Ja zugestimmt.
  • Das Gesetz verpflichtet alle Gemeinden zu einem einheitlichen Minimum an Betreuungsvergünstigungen.
  • Bisher variierten die Kita-Kosten je nach Wohngemeinde um mehrere hundert Franken pro Monat.
  • Für die pädagogische Qualität ist stabile, bezahlbare Betreuung ein entscheidender Faktor.
  • Der Kanton St. Gallen zieht mit anderen Deutschschweizer Kantonen wie Zürich und Basel-Landschaft gleich.

Ein Morgen in der Krippe St. Gallen

Es ist kurz nach halb acht, als die ersten Kinder in unsere Krippe im St. Galler Westen getröpfelt kommen. Der Duft von frischem Zopf und warmem Tee zieht durch den Gruppenraum, draussen glitzert der Morgentau auf dem Pausenplatz, und in der Bauecke stapelt Linus, zweieinhalb, konzentriert Holzkisten zu einem Turm, der jeden Moment umfallen könnte. Und er tut es auch, begleitet von einem glucksenden Lachen, das den ganzen Raum erfüllt. In solchen Momenten, wenn ich sehe, wie ein Kind ganz bei sich ist, ganz im Flow seines Spiels, dann weiss ich, warum ich diesen Beruf liebe.

Doch der gestrige Sonntag hat mir noch einen ganz anderen Grund zum Lächeln gegeben. Als ich am Morgen die Nachrichten aufschlug, war es das erste, was mir entgegensprang: Das St. Galler Stimmvolk hat das neue Kita-Gesetz mit deutlicher Mehrheit angenommen. Ich habe mir einen starken Kaffee eingeschenkt, mich an den Küchentisch gesetzt und einfach nur genickt. Endlich.

Seit über fünfzehn Jahren arbeite ich als Pikler-Pädagogin in St. Galler Krippen. Ich habe unzählige Kinder beim Grosswerden begleitet, habe mit Eltern gesprochen, die sich die Betreuung kaum leisten konnten, und habe erlebt, wie Familien von einer Gemeinde in die nächste gezogen sind. Nicht wegen des Jobs, nicht wegen der Nähe zur Familie, sondern weil die Kita dort einfach günstiger war. Dass der Kanton St. Gallen nun ein einheitliches Minimum an Vergünstigungen schafft, ist ein großer Schritt. Für die Familien. Für die Kinder. Und für uns Fachpersonen, die tagtäglich mit den Konsequenzen der bisherigen Ungleichheit konfrontiert waren.

Was genau wurde abgestimmt?

Am 14. und 15. Juni 2026 stimmte die St. Galler Bevölkerung über das neue Kita-Gesetz ab. Der Inhalt ist im Kern einfach, aber in seiner Wirkung tiefgreifend: Das Gesetz verpflichtet alle Gemeinden im Kanton, ein einheitliches Minimum an Vergünstigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung anzubieten. Bisher war es den Gemeinden weitgehend selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie Kita-Plätze subventionieren. Das Ergebnis war ein Flickenteppich, bei dem der Wohnort darüber entschied, ob eine Familie mehrere hundert Franken mehr oder weniger pro Monat für denselben Betreuungsplatz bezahlen musste.

Das neue Gesetz legt nun kantonale Mindeststandards fest. Jede Gemeinde muss sicherstellen, dass Familien mit tieferen und mittleren Einkommen einen festgelegten Anteil der Betreuungskosten vergünstigt bekommen. Die Gemeinden können darüber hinausgehen, mehr ist immer möglich, aber sie dürfen das kantonale Minimum nicht unterschreiten. Das Abstimmungsresultat war deutlich: Das Ja-Lager lag von Beginn weg in Front, und am Ende stimmten über sechzig Prozent der Stimmberechtigten für die Vorlage. Ein klares Mandat.

Der Flickenteppich, der keiner mehr sein darf

Um zu verstehen, warum dieses Gesetz so dringend nötig war, muss man einen Blick auf die bisherige Situation im Kanton St. Gallen werfen. Der Kanton ist gross und vielfältig, vom urbanen St. Gallen mit seiner Altstadt und der Universität bis hin zu den ländlichen Gemeinden im Toggenburg, im Rheintal oder am Walensee. In dieser Vielfalt liegt ein Reichtum, aber auch ein Problem: Die Kita-Landschaft war bisher ein Flickenteppich ohne gemeinsamen Rahmen.

In der Stadt St. Gallen gab es seit Jahren ein ausgebautes Subventionssystem. Familien mit tiefem Einkommen zahlten stark reduzierte Tarife, während Besserverdienende den vollen Preis übernahmen. In manchen Landgemeinden hingegen existierten überhaupt keine Vergünstigungen. Wer dort wohnte und auf eine Kita angewiesen war, musste den vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen, leicht über dreitausend Franken im Monat für einen Vollzeitplatz. Für eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen ist das schlicht nicht stemmbar.

Ich erinnere mich an eine Mutter aus einer kleinen Rheintaler Gemeinde, die jeden Morgen vierzig Minuten mit dem Auto in die Stadt fuhr, um ihr Kind in unsere Krippe zu bringen. Sie arbeitete in St. Gallen und hätte in ihrer Wohngemeinde problemlos einen Kita-Platz gefunden. Aber dort gab es keine Vergünstigungen, und der volle Tarif hätte ihr halbes Einkommen aufgefressen. Also fuhr sie jeden Tag achtzig Minuten Umweg, nur damit die Betreuung bezahlbar blieb. Solche Geschichten sind kein Einzelfall. Sie sind die Realität eines Systems, das Familien im Stich gelassen hat, weil der Wohnort über die Bildungschancen der Kinder mitentschieden hat.

Das neue Gesetz beendet diese Willkür. Es schafft einen verbindlichen Rahmen, der für alle gilt, unabhängig davon, ob man in der Stadt St. Gallen, in Rapperswil-Jona, in Buchs oder in Wattwil zu Hause ist. Ein Mindestmass an Vergünstigung wird zum Grundrecht.

Was ändert sich konkret für die Familien?

Für die Familien im Kanton St. Gallen bedeutet das neue Gesetz vor allem eines: Planbarkeit. Wer in Zukunft einen Kita-Platz braucht, weiss, dass die Gemeinde einen bestimmten Teil der Kosten übernimmt, egal ob man im städtischen oder ländlichen Raum lebt. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach dem Einkommen und der Familiengrösse. Je tiefer das Einkommen, desto höher der Zuschuss. Familien mit mehreren Kindern im Betreuungsalter profitieren zusätzlich.

Das kantonale Gesetz definiert ein Minimum: Die Vergünstigung muss so ausgestaltet sein, dass die Betreuungskosten einen festgelegten Prozentsatz des Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Das ist ein Paradigmenwechsel. Bisher war es für viele Familien ein Lotteriespiel: Wer in der richtigen Gemeinde wohnte, hatte Glück. Wer in der falschen wohnte, musste entweder auf Betreuung verzichten oder einen großen Teil des Haushaltsbudgets für die Kita aufwenden. Meist hiess Verzicht, dass ein Elternteil, in der Regel die Mutter, beruflich zurückstecken musste.

Besonders wichtig ist der neue Rahmen für Gemeinden, die bisher gar keine Vergünstigungen kannten. Dort wird sich die Situation für Familien mit einem Schlag verbessern. Aber auch in Gemeinden, die bereits subventionierten, bringt das Gesetz Klarheit und Vergleichbarkeit. Zudem stärkt es die Qualität: Wenn Gemeinden in die Betreuung investieren, können sie auch höhere Anforderungen an die pädagogischen Standards stellen. Das kommt unmittelbar den Kindern zugute.

Was stabile Betreuung für ein Kind bedeutet

An dieser Stelle möchte ich als Pädagogin etwas sagen, das mir besonders am Herzen liegt. Wenn wir über Kita-Gesetze diskutieren, geht es meist um Geld: um Subventionen, um Tarife, um Gemeindebudgets. Das ist wichtig, denn ohne Finanzierung keine Betreuung. Aber im Kern geht es um etwas ganz anderes. Es geht um die Kinder.

In der Pikler-Pädagogik, die meine Arbeit prägt, steht die Beziehung im Zentrum. Kleine Kinder brauchen stabile, vertraute Beziehungen zu wenigen, feinfühligen Erwachsenen, um sich gesund zu entwickeln. Sie brauchen eine Umgebung, in der sie sich sicher fühlen, in der sie erforschen dürfen, in der sie Fehler machen können und wissen, dass jemand da ist, der sie auffängt. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit. Aber diese Sicherheit lässt sich nicht herstellen, wenn die Betreuungsverhältnisse brüchig sind.

Was ich in den letzten Jahren beobachtet habe, macht mir Sorgen. Wenn Familien die Kita-Kosten nicht stemmen können, reduzieren sie die Betreuungstage. Die Kinder kommen nur noch zwei oder drei Tage in der Woche, zu wenig, um eine stabile Bindung zur Bezugsperson aufzubauen. Wenn die Mutter dann doch wieder mehr arbeitet, wechselt das Kind in eine andere Kita, weil die erste keinen Platz mehr frei hat. Die Bezugspersonen wechseln, der vertraute Gruppenraum ist weg, die gewohnten Abläufe verschwinden. Für ein zweijähriges Kind ist das eine Zerreissprobe, die es nicht in Worte fassen kann, die sich aber in seinem Verhalten zeigt: mehr Weinen, mehr Klammern, mehr Rückzug.

Ein einheitliches, verlässliches Vergünstigungssystem ermöglicht Kontinuität. Wenn Eltern wissen, dass sie die Betreuung bezahlen können, können sie langfristig planen. Das Kind kann in seiner Krippe bleiben, bei seiner Bezugsperson, in seiner vertrauten Gruppe. Es kann Beziehungen aufbauen, die tragen. Und genau das ist der Boden, auf dem frühkindliche Bildung wächst: Sicherheit, Verlässlichkeit, Bindung.

Ich sage es gerne so: Das neue St. Galler Kita-Gesetz ist nicht nur ein Finanzierungsinstrument. Es ist ein pädagogisches Versprechen. Es sagt den Kindern: Du darfst ankommen. Du darfst bleiben. Wir sorgen dafür, dass du die Zeit bekommst, die du brauchst.

Der Blick über den Kantonsrand

Der Kanton St. Gallen ist mit diesem Gesetz nicht allein. In der ganzen Deutschschweiz ist eine Bewegung spürbar, die frühe Kindheit ernst nimmt. Der Kanton Basel-Landschaft hat mit seiner Kita-Offensive vorgemacht, wie eine flächendeckende, bezahlbare Betreuung aussehen kann. Zürich hat ein 96,5-Millionen-Franken-Paket für die familienergänzende Betreuung geschnürt. Andere Kantone wie Bern oder Aargau diskutieren ähnliche Modelle.

Was diese Entwicklung so bemerkenswert macht: Es geht nicht mehr um die Frage, ob der Staat die Kinderbetreuung mitfinanzieren soll. Diese Grundsatzfrage ist in weiten Teilen der Bevölkerung und über die Parteigrenzen hinweg entschieden. Es geht jetzt um das Wie. Wie gestalten wir die Vergünstigungen so, dass sie gerecht, unbürokratisch und nachhaltig sind? Wie stellen wir sicher, dass die Qualität der Betreuung nicht auf der Strecke bleibt, wenn die Plätze günstiger werden? Und wie schaffen wir es, dass genügend gut ausgebildete Fachpersonen zur Verfügung stehen, denn ohne sie nützt das beste Gesetz nichts.

Der Kanton St. Gallen hat mit seinem deutlichen Ja ein Signal gesetzt, das über die eigenen Grenzen hinaus strahlt. In der Ostschweiz, wo die Skepsis gegenüber staatlichen Eingriffen traditionell gross ist, hat sich die Stimmbevölkerung klar für mehr staatliche Verantwortung in der frühen Kindheit ausgesprochen. Das ist bemerkenswert und könnte anderen Ostschweizer Kantonen Mut machen, ähnliche Schritte zu gehen.

Was noch zu tun bleibt

So sehr ich mich über das Ja zum Kita-Gesetz freue, es ist ein Zwischenschritt, nicht das Ziel. Ein einheitliches Minimum schafft eine neue Basis, aber es lässt auch Fragen offen.

Die erste große Frage ist die Umsetzung. Das Gesetz gibt den Rahmen vor, aber die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Gemeinden. Werden sie das Minimum als Obergrenze verstehen und nicht darüber hinausgehen? Oder wird der kantonale Mindeststandard zu einem Ansporn, mehr zu tun? Davon hängt ab, wie stark die Familien tatsächlich entlastet werden.

Die zweite Frage betrifft die Qualität. Günstigere Betreuung ist wichtig, aber sie ersetzt keine gute Betreuung. Wir brauchen eine Debatte über pädagogische Standards, über den Betreuungsschlüssel, über die Qualifikation des Personals. In der Pikler-Pädagogik sagen wir: Jedes Kind hat das Recht auf eine feinfühlige, respektvolle Begleitung. Dieses Recht muss auch dann gelten, wenn mehr Kinder in die Kita kommen, weil sie jetzt bezahlbar ist.

Die dritte Frage reicht über den Kita-Bereich hinaus: Was ist mit der Tagesbetreuung in Tagesfamilien? Was ist mit schulergänzenden Angeboten? Die Kinderbetreuung endet nicht mit dem dritten Geburtstag. Eine kohärente Familienpolitik denkt alle Altersstufen mit.

Und schliesslich, last but not least: die Fachkräfte. Wir haben schon heute Mühe, genügend qualifiziertes Personal zu finden. Wenn die Nachfrage nach Kita-Plätzen durch das neue Gesetz steigt, wird sich dieses Problem verschärfen. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen, attraktive Löhne, mehr Ausbildungsplätze. Sonst bleibt das schönste Gesetz ein Papiertiger.

Trotz dieser offenen Punkte: Der 15. Juni 2026 war ein guter Tag für die Kinder im Kanton St. Gallen. Und ein guter Tag für ihre Eltern. Ich werde in den nächsten Wochen in meiner Krippe viele Gespräche führen mit Müttern und Vätern, die jetzt aufatmen können. Und ich werde weiter in der Bauecke sitzen, mit Linus und den anderen, Holzklötze stapeln und Türme umfallen lassen. Das ist meine Arbeit. Und dass sie jetzt für mehr Familien zugänglich wird, das ist ein großer Schritt.

Quellen

Der Rheintaler: «Ein einheitliches Minimum» an Vergünstigungen: Deutliches Ja zum Kita-Gesetz (15.06.2026)
SWI swissinfo.ch: Deutliche Zustimmung zum St. Galler Kita-Gesetz (14.06.2026)
SRF: St. Galler Stimmbevölkerung will einheitliche Kita-Vergünstigungen (12.06.2026)
Watson: St. Galler Stimmvolk nimmt Initiative zu Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung an (14.06.2026)
St. Galler Tagblatt: St.Galler Bevölkerung stimmt über neues Kita-Gesetz ab (14.06.2026)
wundo.ch: St.Galler Kita-Gesetz: Ja-Lager liegt in Front (14.06.2026)

Der Weg ist noch nicht zu Ende, aber die Richtung stimmt, und das ist an einem Junimorgen in der St. Galler Krippe das schönste Gefühl.

📍 Kitas in St. Gallen finden

Du suchst eine Kita in St. Gallen? Im KitaHero-Verzeichnis findest du Einrichtungen aus der Region.

Alle Kitas in St. Gallen ansehen →
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag wurde von der KitaHero-Redaktion sorgfältig recherchiert und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine rechtliche, medizinische oder pädagogische Beratung im Einzelfall dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Verbindlich sind im Zweifel stets die offiziellen Auskünfte der jeweiligen Träger, Behörden und Fachstellen. Solltest du einen Fehler entdecken, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis über unsere Kontaktseite.
"Ein einheitliches Minimum an Vergünstigungen ist mehr als Finanzpolitik. Es ist ein Bekenntnis zur frühen Kindheit. Wenn eine Familie nicht mehr zwischen Gemeinden pendeln muss, um bezahlbare Betreuung zu finden, dann profitieren am Ende die Kinder."
— Sandra Graf, Redaktorin kitahero.com

Häufige Fragen

Was genau wurde am 14. Juni 2026 abgestimmt?

Das St. Galler Stimmvolk stimmte über das neue Kita-Gesetz ab, das einheitliche Vergünstigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung im gesamten Kanton einführt.

Was ändert sich konkret für Familien?

Familien erhalten unabhängig von ihrer Wohngemeinde ein Mindestmass an Vergünstigungen. Die bisher grossen Unterschiede zwischen den Gemeinde-Tarifen werden abgebaut.

Gilt das Gesetz für den ganzen Kanton?

Ja, das Gesetz schafft kantonweit einheitliche Mindeststandards für die Vergünstigung von Kita-Plätzen.

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Nach der deutlichen Annahme in der Volksabstimmung wird das Gesetz in den kommenden Monaten in Kraft treten.

Artikel teilenFacebook

Wie hilfreich war dieser Artikel?

Mit Deiner Bewertung hilfst Du anderen Eltern und Erziehern, die besten Inhalte zu finden.

Noch keine Bewertung — sei der Erste!

Weiterlesen