Das Wichtigste in Kürze
- Am 14. Juni 2026 nahm der Kanton St. Gallen das neue Kinderbetreuungsgesetz mit Zustimmungswerten zwischen 55 und 70 Prozent an
- Das Gesetz führt einen kantonsweit einheitlichen Mindestrabatt auf Krippenplätze ein – statt des bisherigen Flickenteppichs aus 75 unterschiedlichen Gemeindereglementen
- Die Stadt-Land-Spaltung war deutlich: urbanes St. Gallen und Rapperswil-Jona stimmten klar zu, das ländliche Toggenburg lehnte mehrheitlich ab
- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 90'000 Franken spart künftig rund 900 Franken monatlich an Krippenkosten
- Der Kanton investiert jährlich rund 25 Millionen Franken in die Subvention – ein Modell mit Signalwirkung für andere Kantone und die laufende nationale Kita-Initiative
- Laura Fontana blickt aus Tessiner Perspektive auf St. Gallen und fragt: Was können wir im Südkanton von der Ostschweizer Lösung lernen?
Am 14. Juni 2026 hat der Kanton St. Gallen einen Entscheid gefällt, der mehr ist als eine kantonale Abstimmung unter vielen. Mit deutlicher Mehrheit – je nach Gemeinde zwischen 55 und 70 Prozent – nahm die St. Galler Stimmbevölkerung das neue Kinderbetreuungsgesetz an. Es verankert erstmals einen kantonsweit einheitlichen Mindestrabatt auf Krippenplätze. Eltern in Wattwil zahlen künftig nach denselben Grundsätzen wie Eltern in der Stadt St. Gallen. Ein Prinzip, das banal klingt – und in der Schweiz doch eine kleine Revolution ist.
Ich schreibe das aus Lugano, aus dem Tessin, wo die Krippenlandschaft anders aussieht. Bei uns ist Kinderbetreuung stark kommunal geprägt, mit italienischem Einschlag: viel Familiensolidarität, Nonne und Nonni, die einspringen. Aber auch bei uns wird der Ruf nach kantonaler Koordination lauter. Was St. Gallen jetzt beschlossen hat, ist ein Modell, das andere Kantone genau beobachten werden.
Was genau hat St. Gallen beschlossen?
Das neue Kinderbetreuungsgesetz, das auf eine parlamentarische Initiative zurückgeht, legt fest: Jede Gemeinde muss einen Mindestrabatt auf Krippenplätze gewähren. Die Subvention ist einkommensabhängig – wer weniger verdient, bekommt mehr Unterstützung. Aber anders als bisher gilt der Rabatt kantonsweit nach einheitlichen Kriterien, statt dass jede Gemeinde ihre eigenen Sätze festlegt.
Bisher war die Situation ein Flickenteppich. Die Stadt St. Gallen subventionierte grosszügig, während im Toggenburg oder im Linthgebiet die Eltern deutlich höhere Eigenbeiträge stemmen mussten. Eine Familie mit zwei Kindern in Wattwil konnte leicht das Doppelte zahlen wie eine vergleichbare Familie in der Stadt – einfach weil der Wohnort über die Höhe der Subvention entschied. Das neue Gesetz beseitigt diese Ungleichheit.
Die geschätzten Kosten für den Kanton belaufen sich auf rund 25 Millionen Franken jährlich. Das ist nicht wenig, aber im Vergleich zu den 1,2 Milliarden, die der Kanton jährlich für Bildung ausgibt, ein überschaubarer Betrag – und eine Investition, die sich rechnet. Studien zeigen, dass jeder in Krippen investierte Franken durch höhere Erwerbsbeteiligung der Eltern und Steuereinnahmen zu einem guten Teil zurückfliesst.
Das Toggenburg sagte Nein – warum?
Die Abstimmungskarte zeigt ein vertrautes Muster: Die Stadt St. Gallen und die urbaneren Gemeinden stimmten mit klaren Mehrheiten zu, während das ländliche Toggenburg mehrheitlich ablehnte. In Wattwil, Ebnat-Kappel und Lichtensteig sagten die Menschen Nein zu einem Gesetz, das eigentlich auch ihren Familien helfen soll.
Der Grund ist nicht Sturheit, sondern eine andere Perspektive auf den Staat. Im Toggenburg funktioniert Kinderbetreuung noch stärker informell. Die Grossmutter schaut zum Nachwuchs, die Nachbarin springt ein, die Tagesmutter um die Ecke kostet weniger als eine Krippe. Warum also eine staatliche Subvention, die das teure Krippensystem fördert, statt die informelle Betreuung zu unterstützen?
Hinzu kommt das Misstrauen gegenüber neuen kantonalen Ausgaben. Das Toggenburg erlebt seit Jahren, wie Dienstleistungen zentralisiert werden – das Spital, die Verwaltung, jetzt auch die Kinderbetreuung. Jede neue kantonale Vorgabe fühlt sich an wie ein weiterer Schritt Richtung Verstaatlichung des Familienlebens. Ein Argument, das man ernst nehmen muss, auch wenn ich es aus Tessiner Perspektive anders sehe.
Was bedeutet das Gesetz für die Gemeinden?
Für die Gemeinden bringt das Gesetz sowohl Entlastung als auch neue Pflichten. Bisher trugen viele Gemeinden die Krippensubventionen allein – oder eben gar nicht, wenn der Gemeinderat es nicht für nötig hielt. Neu übernimmt der Kanton einen erheblichen Teil der Kosten, verlangt aber im Gegenzug, dass alle Gemeinden die einheitlichen Mindeststandards erfüllen.
Das stellt kleine Gemeinden vor Herausforderungen. Eine Gemeinde mit 800 Einwohnern und fünf Krippenkindern hat andere Verwaltungskapazitäten als die Stadt St. Gallen mit ihrem Sozialamt. Das Gesetz sieht deshalb Übergangsfristen und administrative Unterstützung vor, aber in der Praxis wird es noch einige Jahre dauern, bis die Umsetzung flächendeckend läuft.
Für grössere Gemeinden wie Rapperswil-Jona, Gossau oder Wil ist das Gesetz eine willkommene finanzielle Entlastung. Sie subventionierten bereits grosszügig und können nun auf kantonale Mittel zählen. Das macht Spielraum frei für andere Aufgaben – ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt.
Und was ist mit den Eltern?
Eine durchschnittliche Familie mit einem Kind im Vorschulalter zahlt in der Schweiz zwischen 60 und 130 Franken pro Tag für einen Krippenplatz. In der Stadt St. Gallen liegt der Tarif bei rund 120 Franken, wovon die Stadt je nach Einkommen bis zu 80 Prozent übernimmt. Eine Familie mit mittlerem Einkommen zahlt also rund 30 Franken pro Tag – immer noch knapp 600 Franken im Monat.
Das neue Gesetz senkt diesen Betrag weiter, vor allem für Familien mit mehreren Kindern und für den Mittelstand. Bisher gingen Familien mit zwei Kindern in der Krippe oft leer aus, weil die Subventionen nur für das erste Kind griffen. Das ändert sich nun: Geschwisterrabatte werden kantonal vereinheitlicht, und auch der zweite und dritte Krippenplatz wird bezuschusst.
Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 90’000 Franken bedeutet das konkret: Statt 1’800 Franken im Monat für zwei Krippenplätze sind es künftig rund 900 Franken. Eine Halbierung. Das ist der Unterschied zwischen „Krippe geht sich knapp aus“ und „wir können es uns leisten, dass beide Eltern arbeiten“.
Der Tessiner Blick: Was wir von St. Gallen lernen können
Im Tessin ist die Situation anders – und doch vergleichbar. Wir haben weniger große Krippen und mehr Tagesfamilien, das ist unser italienisches Erbe. Aber die Grundfrage ist dieselbe: Soll Kinderbetreuung vom Wohnort abhängen oder von den tatsächlichen Bedürfnissen der Familie?
Bellinzona hat andere Subventionssätze als Lugano, und in den Bergtälern des Sopraceneri gibt es Gemeinden, die gar keine Krippenplätze anbieten. Eine Familie, die in Faido wohnt und in Bellinzona arbeitet, zahlt für denselben Krippenplatz unter Umständen das Doppelte wie eine Familie aus der Kantonshauptstadt – einfach weil die Wohngemeinde andere Regeln hat.
Was St. Gallen jetzt vormacht, ist ein kantonales Rahmengesetz, das die Unterschiede einebnet, ohne die Gemeinden komplett zu entmündigen. Die Gemeinden behalten die operative Hoheit über ihre Krippen – sie entscheiden, ob sie eigene Einrichtungen betreiben oder private Träger beauftragen. Aber die finanziellen Rahmenbedingungen sind für alle gleich.
Dieses Modell ist übertragbar. Nicht nur aufs Tessin, sondern auf jeden Kanton, der mit einem Patchwork aus 50 verschiedenen Gemeindereglementen kämpft. Sogar auf die Deutschschweiz, wo der Föderalismus sonst als unantastbar gilt.
Die politische Dimension: Wer hat gewonnen, wer verloren?
Die Abstimmung vom 14. Juni ist auch ein politisches Signal. Sie zeigt, dass die Stimmbevölkerung bereit ist, für familienpolitische Anliegen Geld in die Hand zu nehmen – trotz angespannter Kantonsfinanzen, trotz eines allgemeinen Sparkurses in vielen Gemeinden. Das ist bemerkenswert in einer Zeit, in der andere Sozialausgaben unter Druck stehen.
Die SP und die Grünen hatten die Vorlage von Anfang an unterstützt. Die FDP war gespalten – die städtischen Sektionen sagten Ja, die ländlichen enthielten sich oder lehnten ab. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab, mit dem Argument, sie fördere die Fremdbetreuung zulasten der Familie. Aber selbst in einigen SVP-Hochburgen stimmten über 40 Prozent der Wählenden zu – ein Zeichen, dass das Thema Familienpolitik die Parteigrenzen aufweicht.
Für die Landesebene ist das St. Galler Ergebnis ein weiterer Baustein in einer wachsenden Bewegung. Nach Basel-Stadt, Zürich und Genf hat nun auch ein eher konservativ geprägter Kanton ein fortschrittliches Kinderbetreuungsgesetz beschlossen. Die Motion für eine nationale Kita-Initiative, die im Bundeshaus diskutiert wird, bekommt damit Rückenwind.
Wo das Gesetz an seine Grenzen stösst
So erfreulich das Ja vom 14. Juni ist – das Gesetz allein schafft keine Krippenplätze. Es macht bestehende Plätze günstiger, aber es baut keine neuen. In der Stadt St. Gallen gibt es Wartelisten, und in ländlichen Gemeinden fehlen Krippen ganz. Ein Rabatt auf einen nicht existierenden Platz nützt niemandem.
Hier setzt die Kritik der Gegner an, und sie hat einen wahren Kern. Wenn das Gesetz die Nachfrage nach Krippenplätzen erhöht – was es tun wird, weil sie günstiger werden – dann muss auch das Angebot mitwachsen. Sonst führt die Subvention nicht zu mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern zu längeren Wartelisten und Frust bei den Eltern.
Der Kanton hat das erkannt und fördert über ein separates Programm den Ausbau von Krippenplätzen. Aber die Bewilligungsverfahren sind langsam, die Baukosten hoch, und qualifiziertes Personal ist rar. Es wird Jahre dauern, bis Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht sind. Bis dahin bleibt das Gesetz eine Absichtserklärung – mit konkreten finanziellen Vorteilen, aber ohne Garantie auf einen Platz.
Der Ostschweizer Kontext: Ein Kanton, viele Welten
St. Gallen ist ein Kanton der Gegensätze. Die Stadt St. Gallen mit ihrer Universität und ihrer Designszene tickt anders als das Rheintal mit seiner Industrie, und das Toggenburg mit seinen Hügeln und seiner bäuerlichen Tradition tickt noch einmal anders. Dasselbe Gesetz, das in der Stadt als längst überfällig gefeiert wird, stösst im Toggenburg auf Ablehnung – nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber Familien, sondern aus einer anderen Vorstellung davon, was der Staat leisten soll.
Diese Spannung ist nicht neu und nicht auf St. Gallen beschränkt. Jeder Kanton kennt sie: Stadt gegen Land, Zentrum gegen Peripherie, Fortschritt gegen Bewahrung. Neu ist, dass das Kinderbetreuungsgesetz diese Spannung aushält, statt an ihr zu zerbrechen. Die Stadt bekommt ihre Subvention, das Toggenburg behält sein Subsidiaritätsprinzip – aber beide finden unter dem Dach eines einheitlichen kantonalen Gesetzes statt.
Das ist Schweizer Kompromisskultur in ihrer besten Form. Und es ist, wenn man genau hinschaut, das eigentliche Wunder vom 14. Juni. Nicht, dass eine Mehrheit für das Gesetz gestimmt hat – das war erwartet worden. Sondern dass die Minderheit, das Toggenburg, nicht einfach überstimmt wurde, sondern im Gesetz selbst Platz findet. Die Gemeinden können weiterhin eigene Akzente setzen, solange sie den kantonalen Mindeststandard erfüllen.
Ich blicke von Lugano aus auf dieses Ergebnis und wünsche mir etwas Ähnliches für das Tessin. Nicht die Kopie eines St. Galler Gesetzes, sondern den Geist dahinter: den Willen, Unterschiede nicht zu leugnen, aber in einen gemeinsamen Rahmen zu bringen. Wer weiss, vielleicht ist der 14. Juni 2026 einmal ein Datum, an das sich nicht nur die Ostschweiz erinnert.
Quellen
- SWI swissinfo.ch, 14.06.2026 – Deutliche Zustimmung zum St. Galler Kita-Gesetz
- St. Galler Tagblatt, 14.06.2026 – St.Galler Bevölkerung stimmt über neues Kita-Gesetz ab
- stgallen24, 14.06.2026 – St.Gallen sagt Ja zum neuen Kinderbetreuungsgesetz
- Watson, 14.06.2026 – St. Galler Stimmvolk nimmt Initiative zu Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung an
- Der Rheintaler, 15.06.2026 – Ein einheitliches Minimum an Vergünstigungen: Deutliches Ja zum Kita-Gesetz
- Nau, 14.06.2026 – Deutliche Zustimmung zum St. Galler Kita-Gesetz
- wundo.ch, 15.06.2026 – Zwischen St.Gallen und Hundwil liegen Welten – Ostschweiz wollte den «Deckel»
Dieser Artikel wurde am 26. June 2026 auf Basis der Abstimmungsberichterstattung vom 14. und 15. Juni 2026 recherchiert.
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Alle Kitas in St. Gallen ansehen →"Der 14. Juni 2026 ist ein guter Tag für die Ostschweizer Familien – und ein Tag, der weit über St. Gallen hinaus wirken wird. Was hier beschlossen wurde, ist der Beweis, dass Familienpolitik keine Frage von links oder rechts ist, sondern von praktischer Vernunft. Ich hoffe, dass auch das Tessin genau hinschaut."— Laura Fontana, Redaktorin KitaHero
Häufige Fragen
Was genau hat der Kanton St. Gallen am 14. Juni 2026 beschlossen?
Das Stimmvolk nahm das neue Kinderbetreuungsgesetz an, das einen kantonsweit einheitlichen Mindestrabatt auf Krippenplätze festlegt. Statt dass jede Gemeinde eigene Subventionssätze bestimmt, gelten nun für alle Familien im Kanton dieselben einkommensabhängigen Grundsätze. Das Gesetz beseitigt die Ungleichheit zwischen Gemeinden und senkt die Krippenkosten, besonders für Familien mit mittlerem Einkommen und mehreren Kindern.
Warum hat das Toggenburg gegen das Kita-Gesetz gestimmt?
Im ländlichen Toggenburg funktioniert Kinderbetreuung stärker informell – über Grosseltern, Nachbarn und Tagesmütter. Viele sehen in einem staatlich subventionierten Krippensystem einen Eingriff in die Familienautonomie. Hinzu kommt das Misstrauen gegenüber zusätzlichen kantonalen Ausgaben und weiterer Zentralisierung. Das Gesetz lässt den Gemeinden aber genug Spielraum für eigene Schwerpunkte.
Wie viel spart eine Familie konkret?
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 90'000 Franken, die beide Kinder in der Krippe betreuen lässt, zahlt statt bisher rund 1'800 Franken monatlich künftig nur noch etwa 900 Franken. Die Entlastung ergibt sich aus dem einkommensabhängigen Rabatt und dem neu vereinheitlichten Geschwisterrabatt, der künftig auch für das zweite und dritte Kind gilt.
Was kostet das Gesetz den Kanton?
Die geschätzten jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 25 Millionen Franken. Im Vergleich zum kantonalen Bildungsbudget von rund 1,2 Milliarden Franken ist das ein überschaubarer Betrag. Studien zeigen zudem, dass subventionierte Krippenplätze durch höhere Erwerbsbeteiligung der Eltern zu erheblichen Steuerrückflüssen führen.
Ist das St. Galler Modell auf andere Kantone übertragbar?
Ja, das Modell eines kantonalen Rahmengesetzes mit einheitlichen Mindeststandards bei gleichzeitiger Gemeindeautonomie in der operativen Umsetzung ist übertragbar. Nach Basel-Stadt, Zürich und Genf hat nun ein eher konservativer Kanton ein fortschrittliches Kinderbetreuungsgesetz beschlossen – das gibt der nationalen Kita-Initiative Rückenwind und dient anderen Kantonen als Blaupause, auch dem Tessin.
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