Beschreibung
KiTa St. Martin Cleverbrück ist ein Kirchlicher-Kindergarten in 23611 Bad Schwartau im Bundesland Schleswig-Holstein. Die Einrichtung bietet Kinderbetreuung für Familien in Bad Schwartau und der näheren Umgebung.
KiTa St. Martin Cleverbrück auf einen Blick
- Art der Einrichtung: Kirchlicher-Kindergarten
- Adresse: Schmiedekoppel 114, 23611 Bad Schwartau
- Region: Bad Schwartau, Schleswig-Holstein
- Aufnahmealter: 0-2 Jahre
- Betreuungsalter: bis 10 Jahre
- Betreuungszeit: Ganztagsbetreuung
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Kontaktdaten
- Schmiedekoppel 114
- +49 451 23209
- http://ev-kita-gmbh.de/
Alexandra Pump
16.07.1919 at 12:03Dies ist ein wirklich toller Kindergarten! Mir gefällt, mit welcher natürlichen und herzlichen Art die Erzieherin mit den Kindern umgehen. Sie nehmen die Kinder so wie sie sind an. Meine Tochter liebt es jeden Morgen dort hinzugehen und auch als Eltern fühlt man sich bei der Abgabe/Abholung jederzeit willkommen! Außerdem ist der Kiga sehr flexibel, gegen Aufpreis ist es möglich, das Kind auch mal länger als vereinbart dort zu lassen.
V. T.
16.11.1919 at 05:45Sehr unpersönlich, ständig Personalmangel und den Stress bekommen die Kinder ungefiltert ab. Wir mussten wegen Umzug hier her wechseln und würden wenn möglich wieder wechseln weil es eine Katastrophe ist. Einzig einzelne Erzieher sind wirklich interessiert und bemüht um die Kinder, darum wenigstens zwei Sterne
Susanne Winkelmann
06.02.2020 at 20:23Unsere Tochter geht gerne in diesen KiGa. Der Personalmangel (wir haben in ganz Dts. einen absoluten Fachkräftemangel) wird gut aufgefangen. Die meisten Erzieher sind empathisch und die Leiterin hat immer ein offenes Ohr und ist sehr Lösungsorientiert. Was ich persönlich schade finde ist, dass es dort für angehende Schulkinder keinen Tischdienst gibt. Keinen Reinigungsdienst (kindgerecht logischerweise) und dass ältere Kinder nicht animiert werden, den kleineren beim Anziehen zu helfen. Ich finde man nimmt den Kindern zuviel ab. Ab 14.00 Uhr ist der Geräuschpegel tatsächlich ziemlich hoch.. Pausen für Erzieher und Kinder sieht man auch selten, daher „nur“ vier Punkte.
Konsequente Regeln die für ALLE Erzieher und ALLE Kinder gelten fehlen auch. Somit wirkt manches für Kinder unverständlich und willkürlich. Zwei Erzieherinnen finde ich pädagogisch absolut top! Die findet man auch in keinem anderen KiGa.
MC. Ro.
27.01.2626 at 16:14⭐️1 Stern
für den äußerlichen Bereich im Winter/Bilder unter Fotos.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich einen erheblichen Mangel im Bereich des Winterdienstes auf dem von Ihnen verantworteten Parkplatz in Cleverbrück, Bad Schwartau, an.
Der vorgenannte Parkplatz befand sich in den Morgenstunden wiederholt in einem Zustand, der eine sichere Nutzung nicht gewährleistete. Schnee, Matsch sowie Glatteis wurden nicht oder nicht in ausreichendem Umfang beseitigt. Dies geschah trotz eines regelmäßig hohen und vorhersehbaren Nutzungsaufkommens, insbesondere durch Begleitpersonen von Kindern sowie durch ältere Personen.
Infolge der unzureichenden Räum- und Streumaßnahmen kam es trotz umsichtigen Verhaltens zu einem Sturz. Der Vorfall verdeutlicht, dass die Verkehrssicherheit der Fläche zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht gegeben war.
Gemäß § 823 Abs. 1 BGB besteht eine Verpflichtung zur Abwendung von Gefahren für Leben, Körper und Gesundheit. Aus dieser Vorschrift ergibt sich die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, wonach derjenige, der eine Verkehrsfläche eröffnet oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, um Gefährdungen Dritter zu vermeiden. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Parkplätze und Zuwegungen mit Publikumsverkehr und umfasst im Winter insbesondere die rechtzeitige Durchführung geeigneter Räum- und Streumaßnahmen während der üblichen Nutzungszeiten. Eine Übertragung des Winterdienstes auf Dritte entbindet nicht von der Verantwortlichkeit (§ 278 BGB).
Unabhängig davon, ob die praktische Durchführung des Winterdienstes einer anderen Stelle obliegt, erscheint es aus organisatorischer Sicht geboten, dass die Leitung sowie das vor Ort tätige Personal im Rahmen ihrer Aufsichts- und Organisationsverantwortung auf Ordnung, Sicherheit und einen verkehrssicheren Zustand im unmittelbaren Umfeld des Kindergartens hinwirken. Gerade im Eingangs- und Abholbereich zu den parkenden Autos kommt der Wahrung von Ordnung, Sicherheit und Verlässlichkeit eine besondere Bedeutung zu, um Vertrauen, Orientierung und Zuversicht bei Eltern, Angehörigen und Besuchern zu gewährleisten.
Vor dem Hintergrund der regelmäßigen Nutzung des Parkplatzes in den frühen Morgenstunden wären entsprechende Maßnahmen organisatorisch möglich und zumutbar gewesen. Der ordnungsgemäß durchgeführte Winterdienst im Bereich der nahegelegenen kirchlichen Einrichtung belegt, dass unter vergleichbaren örtlichen und witterungsbedingten Umständen eine sachgerechte Räumung realisierbar ist.
Ich bitte daher um Prüfung des Sachverhalts sowie um Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Winterdienstes, um die Verkehrssicherheit künftig zu gewährleisten und weitere Gefährdungen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Anonym
25.02.2626 at 10:17Meine Kinder gehen sehr gerne in diese Kita. Ich finde toll, wie sie sich in den letzten Monaten entwickelt hat. Es sind viele tolle Fachkräfte da.